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Anbau und Qualität

Keimhemmungsmittel bei Kartoffeln

Aktueller Stand bei den Keimhemmungsmitteln für Kartoffeln:

Der Wirkstoff Chlorpropham (CIPC) darf seit dem 30. September 2020 nicht mehr eingesetzt werden. Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gelten für Chlorpropham (CIPC) die folgenden Rückstandshöchstgehalte:

  • Bis am 30. Juni 2023 gilt ein Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0.4 mg/kg in Kartoffeln.
  • Ab dem 1. Juli 2023 gilt ein RHG von 0.35 mg/kg.

 

Weitere Infos zu den bewilligten Keimhemmungsmitteln finden Sie im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW sowie in den untenstehenden Dokumenten.

Verschiedene Europäische Verbände haben gemeinsam hilfreiche Informationen zusammengetragen und Checklisten erarbeitet für die Reinigung von Lagern, Anlagen und Gerätschaften, die mit CIPC-behandelten Kartoffeln in Kontakt gekommen sind.

Sie können die Dokumente hier herunterladen:

Feldrandtafel «Kartoffeln»

Viele Velofahrer, Spaziergänger und Wanderer wissen oft nicht was auf unseren Feldern gedeiht und welche Kultur gerade aus dem Boden spriesst. Also hat swisspatat eine neue Feldrandtafel gestaltet, die den Kartoffelanbau einfach erklärt. Die Konsumenten sollen die Kartoffelfelder bewusst wahrnehmen und verstehen, wie die Knolle angebaut wird. Auch die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden thematisiert und die Ansprüche der Kartoffeln aufgezeigt.

 

Merkblätter

Herbizidloser kartoffelbau
Drahtwürmer
Nematoden
Rhizoctonia im Kartoffelbau
Silberschorf und Colletotrichum an Kartoffeln
 
Biokartoffeln - Qualität mit jedem Anbauschritt
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