Aktueller Stand bei den Keimhemmungsmitteln für Kartoffeln:
Der Wirkstoff Chlorpropham (CIPC) darf seit dem 30. September 2020 nicht mehr eingesetzt werden. Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gelten für Chlorpropham (CIPC) die folgenden Rückstandshöchstgehalte:
- Bis am 30. Juni 2023 gilt ein Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0.4 mg/kg in Kartoffeln.
- Ab dem 1. Juli 2023 gilt ein RHG von 0.35 mg/kg.
Weitere Infos zu den bewilligten Keimhemmungsmitteln finden Sie im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLW sowie in den untenstehenden Dokumenten.
Verschiedene Europäische Verbände haben gemeinsam hilfreiche Informationen zusammengetragen und Checklisten erarbeitet für die Reinigung von Lagern, Anlagen und Gerätschaften, die mit CIPC-behandelten Kartoffeln in Kontakt gekommen sind.
Sie können die Dokumente hier herunterladen: